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Steuerneutrale Ausschüttung eines Betriebs an Schwestergesellschaft

Anders als bei der steuerlichen Spaltung kommt bei der Konzernübertragung eine Sperrfrist zur Anwendung. Im Hinblick auf Teilverkäufe in der Gruppe erscheint es vorteilhaft, wenn die Transaktion ohne Sperrfrist als steuerneutrale Spaltung qualifiziert werden kann. Dafür bietet sich in gewissen Fällen eine Betriebsausschüttung direkt an die Schwestergesellschaft zum Gewinnsteuerwert an.

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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft

Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.

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Blickpunkt Bundeshaus

Wintersession 2015 der
eidgenössischen Räte: Das Parlament hat die Einführung des automatischen und des spontanen Informationsaustauschs mit dem Ausland beschlossen. Der Ständerat hat als Erstrat die Unternehmenssteuerreform III behandelt. Beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer besteht
weiterhin keine Einigkeit zwischen den Räten.

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Substanzerfordernis im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Konzernverhältnis

Bei der Ausschüttung von Dividenden an ausländische Muttergesellschaften stellt sich aus Schweizer Sicht die Frage nach deren ausreichender Substanz: Kann die Empfängergesellschaft den geforderten Substanznachweis nur ungenügend erbringen, wird ihr die Abkommensberechtigung abgesprochen und die Rückerstattung verweigert.

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