Droit au remboursement de l’impôt anticipé
Tribunal fédéral, arrêt du 27 août 2015 (2C_172/2015)
Tribunal fédéral, arrêt du 27 août 2015 (2C_172/2015)
Zuständig für die Erteilung von Rulings im Bereich der direkten Bundessteuer ist ausschliesslich die zuständige kantonale Behörde. Die Zustimmung der ESTV ist nicht erforderlich. Ein ausschliesslich von der ESTV
unterzeichnetes Ruling betreffend direkte Bundessteuer ist für den Kanton grundsätzlich nicht bindend.
Mit den eidgenössischen, branchenbezogenen Berufsbildungsfonds im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) wollte der Gesetzgeber die Wirtschaft zur Mitfinanzierung der Aufwendungen für die berufliche Ausbildung und die berufsbezogene Weiterbildung verpflichten. Nach diesem Konzept können die zuständigen Berufsverbände – im BBG «Organisationen der Arbeitswelt» genannt – dem Bundesrat beantragen, ihren Berufsbildungsfonds allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
Herbstsession 2015: Der Nationalrat hat der Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit dem Ausland zugestimmt. Gleichzeitig hat er sich für eine Amnestie ausgesprochen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut mit Urteil vom 10. Juni 2015 (I R 79/13, veröffentlicht am 30. September 2015) entschieden, dass bei Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gerade nicht das Tätigkeitsortprinzip, sondern vielmehr die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat greift. Solche Abfindungen werden nicht für die bisher ausgeübte Tätigkeit gezahlt, sondern für ein «nicht tätig Werden».
Tribunal fédéral, arrêt du 31 août 2015 (2C_768/2014 et 2C_769/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 10 août 2015 (2C_1001/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 24 août 2015 (2C_529/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 24 août 2015 (2C_807/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 8 avril 2015 (9C_837/2014)