Spontaner Austausch von Steuerrulings
BEPS Action 5, der als Minimalstandard von der Schweiz umgesetzt werden muss, sieht einen spontanen Austausch gewisser Steuerrulings vor. Die Schweiz wird diese Vorgaben durch den Erlass einer Verordnung umsetzen. Betroffen sind aber nur Rulings, welche nach dem 1.1.2010 erteilt wurden und am 1.1.2017 bzw. am 1.1.2018 noch in Kraft sind.