Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Gesellschaft und Empfänger
Kapitalgesellschaften und ihre Beteiligungsinhaber gelten als eigenständige Rechtspersönlichkeiten und Steuersubjekte. Indes sind sie insofern miteinander verbunden, als sie regelmässig in einem gegenseitigen Leistungsaustausch stehen; bei ihrer Veranlagung ist daher die jeweils andere Ebene in die steuerliche Beurteilung einzubeziehen. Olivier Margraf beleuchtet entlang der verdeckten Gewinnausschüttungen Fragestellungen auf dem Gebiet der direkten Steuern und rundet seine Analyse mit…