Die Plattformbesteuerung
Mit dem Ziel der lückenlosen Besteuerung des grenzüberschreitenden Online-Handels (auch bei Kleinsendungen) sind Lieferungen von Gegenständen, die auf Plattformen verkauft werden, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr von den eigentlichen Verkäufern, sondern von den Plattformbetreiberinnen zu versteuern. Die Umsetzung der Plattformbesteuerung ist komplex und für Betreiberinnen mit grossen Herausforderungen verbunden, die Ralf Imstepf umreisst und einordnet.