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Alle Fachartikel

Die Plattformbesteuerung

Mit dem Ziel der lückenlosen Besteuerung des grenzüberschreitenden Online-Handels (auch bei Kleinsendungen) sind Lieferungen von Gegenständen, die auf Plattformen verkauft werden, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr von den eigentlichen Verkäufern, sondern von den Plattformbetreiberinnen zu versteuern. Die Umsetzung der Plattformbesteuerung ist komplex und für Betreiberinnen mit grossen Herausforderungen verbunden, die Ralf Imstepf umreisst und einordnet.

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Sonderveranlagung und ordentliche Veranlagung

Die Veranlagung von Kapitalleistungen aus Vorsorge erfolgt auf Meldung der Vorsorgeeinrichtung hin und ohne dass der Auszahlungsgrund in Zweifel gezogen würde, denn häufig liegt die entsprechende Steuererklärung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vor. Philipp Betschart und Andrea Hildebrand befassen sich mit der Frage, ob eine Leistung, die zu Unrecht als Kapitalleistung aus Vorsorge rechtskräftig besteuert worden ist, im Rahmen der ordentlichen Veranlagung gleichwohl noch erfasst werden kann.

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Verjährung nach Art. 11/12 VStrR

Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.

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Bestimmung des Zustellungszeitpunkts im Steuerverfahren

An den rechtlich relevanten Zustellungszeitpunkt einer Verfügung knüpft sich im Steuerverfahren der Beginn der Rechtsmittelfrist. Seiner korrekten Bestimmung kommt überragende Bedeutung zu, da oft erhebliche finanzielle Interessen im Spiel sind. Gassmann klärt mit Fokus auf das öffentliche Verfahrensrecht über die im Rahmen der hoheitlichen Anordnung festgesetzten Rechte und Pflichten sowie über Fallstricke auf, die mit einem Fristversäumis einhergehen.

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Ausschluss von Steuern aus der Kostenbasis bei kostenbasierten Verrechnungspreismethoden

In Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien sind nach der im Februar veröffentlichten Praxis der ESTV die Steuern bei multinationalen Unternehmen aus der Kostenbasis auszuschliessen. In augenscheinlichem Widerspruch hierzu entschied das BGer im Juni, sie im besonderen Kontext der gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in die Kostenbasis einzubeziehen. Roy-Stämpfli/Zahnd analysieren entlang des Fremdvergleichsgrundsatzes die OECD-Vorgaben und kontextualisieren BGer 9C_37/2023.

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