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Alle Fachartikel

Verjährung nach Art. 11/12 VStrR

Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.

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Bestimmung des Zustellungszeitpunkts im Steuerverfahren

An den rechtlich relevanten Zustellungszeitpunkt einer Verfügung knüpft sich im Steuerverfahren der Beginn der Rechtsmittelfrist. Seiner korrekten Bestimmung kommt überragende Bedeutung zu, da oft erhebliche finanzielle Interessen im Spiel sind. Gassmann klärt mit Fokus auf das öffentliche Verfahrensrecht über die im Rahmen der hoheitlichen Anordnung festgesetzten Rechte und Pflichten sowie über Fallstricke auf, die mit einem Fristversäumis einhergehen.

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Ausschluss von Steuern aus der Kostenbasis bei kostenbasierten Verrechnungspreismethoden

In Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien sind nach der im Februar veröffentlichten Praxis der ESTV die Steuern bei multinationalen Unternehmen aus der Kostenbasis auszuschliessen. In augenscheinlichem Widerspruch hierzu entschied das BGer im Juni, sie im besonderen Kontext der gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in die Kostenbasis einzubeziehen. Roy-Stämpfli/Zahnd analysieren entlang des Fremdvergleichsgrundsatzes die OECD-Vorgaben und kontextualisieren BGer 9C_37/2023.

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Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Gesellschaft und Empfänger

Kapitalgesellschaften und ihre Beteiligungsinhaber gelten als eigenständige Rechtspersönlichkeiten und Steuersubjekte. Indes sind sie insofern miteinander verbunden, als sie regelmässig in einem gegenseitigen Leistungsaustausch stehen; bei ihrer Veranlagung ist daher die jeweils andere Ebene in die steuerliche Beurteilung einzubeziehen. Olivier Margraf beleuchtet entlang der verdeckten Gewinnausschüttungen Fragestellungen auf dem Gebiet der direkten Steuern und rundet seine Analyse mit…

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Veräusserung eigener Aktien

Gernot Zitter und Silvan Loser besprechen im Detail das Urteil 9C_135/2023, mit dem das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und unter Verweis auf das Massgeblichkeitsprinzip die bisherige Praxis der Steuerbehörden gekippt hat, wonach ein Kapitalgewinn auf Stufe der Gesellschaft, der bei der Wiederausgabe eigener Beteiligungsrechte innerhalb von 6 Jahren entsteht, unabhängig von seiner handelsrechtlichen Verbuchung der Gewinnsteuer unterliegt.

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Geplante Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorge

Aus der höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule im Sinne einer einnahmenseitigen Entlastungsmassnahme ab 2028 resultieren gemäss der beauftragten Expertengruppe Mehreinnahmen von CHF 280 Mio. Stefan Oesterhelt und Andrea Opel diskutieren den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und erblicken darin einen fundamentalen Angriff auf das schweizerische Drei-Säulen-Modell, da der Anreiz zur freiwilligen…

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