Das revidierte DBA mit Deutschland
Obgleich in zehn Jahren Verhandlungen zum DBA-D nicht alle Änderungswünsche berücksichtigt werden konnten, ist es gelungen, das Abkommen mit Änderungsprotokoll vom 23.8.2023 zu modernisieren, beidseitig unzufriedenstellende Artikel zu revidieren und wichtige Änderungen im OECD-MA und im OECD-Kommentar der letzten Jahrzehnte umzusetzen. Oesterhelt/Schreiber stellen die Änderungen mit praktischen Anwendungsbeispielen dar und analysieren sie im Einzelnen.