Steueraspekte des Immobilien-Asset-Swaps
Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.