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Gesetzeswidrige Eingrenzung der Einlageentsteuerung und prozessuale Stolpersteine vor dem Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entgegen sämtlichen bekannten Lehrmeinungen in Art. 165 Abs. 1 MWSTG keinen Widerspruch zu Art. 113 Abs. 2 MWSTG und Art. 32 MWSTG gelesen und den nachträglichen Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen verweigert, die vor dem 1.1.2010 mit Spenden finanziert wurden. Anstatt diese Rechtsprechung, die nicht vor dem MWSTG standhält, richtigzustellen, hat das Bundesgericht diese Angelegenheit mit einem Nichteintretensentscheid beendet.

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Müssen Ermessensfehler bei Transfer Pricing zur Bestrafung führen?

Wenn die Behörden eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellen, zwischen verdeckten Gewinnausschüttungen in Verletzung des Handelsrechts und solchen in Verletzung des « dealing at arm’s length »-Prinzips zu unterscheiden: Während die erste Kategorie ausgehend vom Massgeblichkeitsprinzip eine Bilanzberichtigung zur Folge hat, betrifft die zweite Kategorie Fälle, in denen der Drittvergleichsgrundsatz nicht eingehalten ist, ohne dass aber die Buchhaltung offenkundig falsch und damit das…

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Blickpunkt BEPS

In den letzten BEPS-Statusberichten haben wir die am 5. Oktober 2015 veröffentlichten finalen Berichte des OECD/G20-Projektes gegen die Verringerung von Steuersubstrat und Verschiebungen von Gewinnen (Base Erosion and Profit Shifting; «BEPS») thematisiert. Wie im Aktionspunkt 6 Bericht zum Abkommensmissbrauch angekündigt, hat die OECD mit den Anfang 2016 vorgesehenen Folgearbeiten begonnen. So wurden zwei neue Diskussionsentwürfe veröffentlicht, welche die Abkommensberechtigung von…

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Spontane Amtshilfe unter der Lupe

Angesichts der bevorstehenden Implementierung des automatischen Informationsaustauschs ist die spontane Amtshilfe zu Unrecht in den Hintergrund gerückt. Andrea Opel analysiert das neue Amtshilfeinstrument insbesondere mit Blick auf seine BEPS-Konformität und seinen Anwendungsbereich und wirft die Frage auf, wie es um den Rechtsschutz der Betroffenen steht.

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Haltedauer beim Beteiligungsabzug

Im Grundsatzurteil 2C_469/2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Beteiligungsabzug auf Veräusserungsgewinnen nur dann gewährt wird, wenn eine Beteiligung von 10% während einer Periode von einem Jahr gehalten wird. Offen ist dagegen die Frage, ob auch unterjährig veräusserte Beteiligungsrechte für den Beteiligungsabzug qualifizieren.

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