Revenu imposable ou gain en capital soumis à l’impôt sur les gains immobiliers (LIFD; LHID; TI)
Tribunal fédéral, arrêt du 5 juin 2015 (2C_1035/2013)
Tribunal fédéral, arrêt du 5 juin 2015 (2C_1035/2013)
Tribunal fédéral, arrêt du 26 juin 2015 (2C_1154/2013, 2C_1155/2013)
Tribunal fédéral, arrêt du 30 juillet 2015 (2C_374/2014)
Tribunal Fédéral, arrêt du 7 août 2015 (2C_534/2014 et 2C_535/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 6 juillet 2015 (2C_660/2014 et 2C_661/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 6 août 2015 (2C_16/2015)
Am 10. Juli 2015 wurde das lang erwartete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein von den Verhandlungsparteien unterzeichnet. Gemäss Medienmitteilung des schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 10. Juli 2015 soll es ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Urteil vom 10. Juni 2015 hatte sich das Bundesgericht erstmals mit den Voraussetzungen der Quasifusion unter den am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen neuen Umstrukturierungsnormen zu befassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich ist, um das Privileg der Quasifusion für die Zwecke der Emissionsabgabe in Anspruch zu nehmen.
Bei grösseren Umbauprojekten von älteren Liegenschaften ohne bedeutende Umnutzungen wurde festgestellt, dass gewisse Steuerbehörden auf die Aufteilung in werterhaltende/wertvermehrende Kosten nicht mehr eingehen und den Unterhaltskostenabzug per se verweigern, selbst wenn die Steuerdeklarationen den kantonalen Ausscheidungskatalogen entsprechen. Begründet wird dies mit der Qualifikation der Sanierung als sog. «wirtschaftlicher Neubau», womit die gesamten Sanierungskosten pauschal als…
Sommersession 2015: Das Parlament hat entschieden, die Volksinitiative zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» zur Ablehnung zu empfehlen. Ferner wurde eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen verabschiedet. Viele der neu eingereichten Vorstösse thematisieren die Frankenstärke.
Die steuerliche Behandlung von Auszahlungen aus der privatrechtlichen Pensionskasse (2. Säule) führt seit Jahren zu fortlaufenden Diskussionen mit der deutschen Finanzverwaltung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Urteilen vom 26. November 2014 (VIII R 38/10, VIII R 39/10, VIII R 31/10 und VIII R 40/11) entschieden, dass zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium zu unterscheiden ist.