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Blickpunkt Liechtenstein

Die schwedische Steuerverwaltung hat eine Stellungnahme publiziert, in welcher es um die Erhebung von Quellensteuern bei Ausschüttungen von einer schwedischen Aktiengesellschaft an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft geht. Diesbezüglich führt sie aus, dass eine Ausschüttung einer schwedischen Aktiengesellschaft an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen von der schwedischen Quellensteuer ausgenommen ist, auch wenn die unilaterale…

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Blickpunkt BEPS

Am 29. April 2015 und am 4. Juni 2015 hat die OECD zwei Diskussionsentwürfe zu Aktionspunkt 8 über Kostenumlagevereinbarungen (sogenannte Cost Contribution Agreements, nachfolgend «KUV») und schwer zu bewertenden Immaterialgütern (sogenannte Hard-to-value Intangibles) veröffentlicht. Die eingereichten Kommentare und Stellungnahmen zu diesen Diskussionsentwürfen wurden auf der Website der OECD publik gemacht. Beide Diskussionsentwürfe wurden zudem im Rahmen der öffentlichen…

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Blickpunkt International

Anlässlich der Sitzung vom 13. Mai 2015 hat sich der Bundesrat mit der im letzten Quartal 2015 anstehenden Prüfung der Schweiz durch das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke («Global Forum») befasst. Im Hinblick auf diese zweite Phase der Überprüfung, welche die Amtshilfepraxis der Schweiz zum Gegenstand hat, wird der Bundesrat dem Parlament eine Klärung der rechtlichen Situation bei Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten vorschlagen.

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Einsatzszenarien von liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Zweckvermögen unter dem neuen DBA Schweiz – Liechtenstein

Am 10. Juli 2015 wurde das lang erwartete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein von den Verhandlungsparteien unterzeichnet. Gemäss Medienmitteilung des schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 10. Juli 2015 soll es ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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Voraussetzungen der Quasifusion – Urteil des Bundesgerichts vom 10. Juni 2015

Im Urteil vom 10. Juni 2015 hatte sich das Bundesgericht erstmals mit den Voraussetzungen der Quasifusion unter den am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen neuen Umstrukturierungsnormen zu befassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich ist, um das Privileg der Quasifusion für die Zwecke der Emissionsabgabe in Anspruch zu nehmen.

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