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Straflose Selbstanzeige –Verweigerung der pauschalen Steueranrechnung
Seit der Veröffentlichung des neuen Kreisschreibens Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 11. März 2014 in Sachen Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (nachfolgend KS 40) haben die kantonalen Steuerbehörden die für die Verrechnungssteuer geltende Praxis zur Verweigerung der Steuerrückerstattung im Rahmen einer straflosen Selbstanzeige auf die Anrechenbarkeit von ausländischen Steuern auf ausländischen…
Blickpunkt Deutschland
Die von der deutschen Finanzverwaltung bisher ungeklärte Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 27. Mai 2015 (IV C 1-S 2210/15/10001:002) beantwortet. Das BMF kommt dabei zu dem Ergebnis, dass negative Einlagezinsen mangels ihrer Eigenschaft als Entgelt für die Überlassung von Kapital keine Zinsen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7…
MWST-Rechtsprechung 3-2015
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. Februar 2015 bis 31. Mai 2015
Unselbstständigerwerbender, lediger Steuerpflichtiger; Beweislastverteilung (SO)
Bundesgerichtsurteil vom 30. April 2015 (2C_311/2014)
Zeitpunkt der Übertragung einer Beteiligung vom Geschäfts- ins Privatvermögen (DBG; StHG; VS)
Bundesgericht, Urteil vom 9. Februar 2015 (2C_370/2014 et 2C_371/2014)
Privatfahrzeuge bzw. Privatanteil an Geschäftsfahrzeug (DBG; AR)
Bundesgerichtsurteil vom 1. Mai 2015 (2C_697/2014)
Wertvermehrende Aufwendungen (StHG; VS)
Bundesgericht, Urteil vom 11. Februar 2015 (2C_674/2014 et 2C_675/2014)
Begriff des Grundstückgewinnes; Pfandausfall als Teil der Anlagekosten (StHG; BE)
Bundesgerichtsurteil vom 27. März 2015 (2C_589/2014)
Bestimmung des Vertragsinhalts; Berechnung des Grundstückgewinns (StHG; BS)
Bundesgerichtsurteil vom 29. April 2015 (2C_780/2014)
Wirtschaftliche Handänderungen
Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG stellt die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken, den zivilrechtlichen Handänderungen gleich. Aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fehlt es an einer präzisen Definition des Steuerobjekts, weshalb gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine restriktive Auslegung des Instituts angezeigt ist.