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Steuer Revue
Steuer Revue

Abhandlungen

Neuausrichtung der Steuerbefreiungspraxis im Kanton Zürich

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Stiftungen ist der Kanton Zürich mit einer im interkantonalen Vergleich restriktiven Steuerbefreiungspraxis kontinuierlich zurückgefallen und hat nun Anpassungen in Bezug auf die Entschädigung des Stiftungsrats, unternehmerische Fördertätigkeiten und solche im Ausland beschlossen, die Thomas Sprecher umreisst und diskutiert.
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Meistbegünstigungsklausel nach DBA Schweiz-Indien

Joseph Merhai und Laurent Schenker erörtern das zur automatischen Wirkung von Meistbegüngstigungsklauseln in DBA zwischen OECD-Staaten und Indien ergangene Urteil des obersten indischen Gerichtshofs, wonach deren Wirkung nicht als blosse materielle Folge des Vertrags, sondern als eigenständige Änderung des DBA zu betrachten ist, die eine Integration in das innerstaatliche Recht erfordert.
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Der Spendenabzug

Bei Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen liegt der steuerliche Fokus auf der Abzugsfähigkeit der Spende vom steuerbaren Einkommen oder vom Gewinn. Andrea Opel erörtert diese Frage für natürliche und juristische Personen als Gönner im nationalen und grenzüberschreitenden Verhältnis und untersucht mögliche Steuerfolgen für den Spender.
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Personelle Spezialität bei der Steueramtshilfe

Das Update zum OECD-MK sieht vor, dass im Rahmen der Steueramtshilfe erhaltene Informationen auch gegenüber Dritten verwendet werden dürfen. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt argumentieren, dass die Praxis der ESTV, wonach Dritte grundsätzlich nicht ex officio über ein Amtshilfeersuchen zu informieren sind, unter Aufgabe der personellen Spezialität nicht mehr haltbar ist.
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Finanzierung von Start-ups mit Wandeldarlehen

Die Finanzierung von Start-ups läuft in der Schweiz häufig über Wandeldarlehen, wobei die ESTV den Wandeldiskont praxisgemäss als Zins qualifiziert und darauf Einkommens- und Verrechnungssteuer erhebt, sofern die 10/20 Nicht-Banken Regel nicht eingehalten wird. Für die Qualifikation als sog. ‹klassische Wandeldarlehen›, bei denen diese Steuerfolgen ausbleiben, hat die ESTV zusätzliche Kriterien aufgestellt, welche Stefan Oesterhelt beleuchtet.
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Das Kongruenzprinzip bei der Grundstückgewinnsteuer

Die vom StHG vorgegebene Grundstückgewinnsteuer erfasst den «unverdienten Wertzuwachs», den ein Grundstück seit der letzten steuerbegründenden Veräusserung erfahren hat; zur Gewinnermittlung sind folglich vergleichbare Verhältnisse zu schaffen. Olivier Margraf illustriert die Funktionsweise des Kongruenzprinzips anhand der Substanzvermehrungen und -minderungen und unterzieht es einer kritischen Würdigung.
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Das neue HWP 2023

Das umfassend überarbeitete Handbuch für Wirtschaftsprüfung 2023 beinhaltet neben Neuerungen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision auch Praxisänderungen zum Rechnungslegungsrecht und beschlägt u. a. aufgrund des geltenden Massgeblichkeitsprinzips auch das Steuerrecht. Michael Bertschinger gibt einen Überblick der Änderungen seit 2014 und analysiert ausgewählte Neuerungen hinsichtlich ihrer Steuerfolgen.
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Verrechnungssteuerfolgen aus Verständigungsverfahren

Verständigungsverfahren zur Vermeidung von DBA-widrigen Steuern betrafen zumeist Primärberichtigungen ausländischer Steuerbehörden im Rahmen konzerninterner Transaktionen mit einer Schweizer Gesellschaft. Inzwischen werden Primäranpassungen jedoch häufiger auch von schweizerischen Steuerbehörden vorgenommen. Burkhalter-Martinez und Roy-Stämpfli umreissen das von der ESTV angewandte innerstaatliche Recht und ihre Praxis zu Verständigungsvereinbarungen unter dem Blickwinkel der Verrechnungssteuer.
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Freizügigkeitsguthaben

Im Rahmen des Regulierungspakets AHV 21 hat der BR seine Ankündigung umgesetzt und die bisherige Ordnung zum Bezug der Altersleistungen aus Freizügigkeitsträgern verschärft. Peter Lang fasst die Neuerungen zusammen.
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