Rezension: «Auf den Punkt: Die Stempelabgaben in zehn Stunden»
Jaussi/Strobel: «Auf den Punkt: Die Stempelabgaben in zehn Stunden». Rezension von David Tschan
Jaussi/Strobel: «Auf den Punkt: Die Stempelabgaben in zehn Stunden». Rezension von David Tschan
Im Rendez-vous spricht Bruno Knüsel über mehr als nur Fachliches und beantwortet unsere Fragen.
Als Besonderheit sind im Steuerrecht auch Steuerspezialisten als Vertreter in Rechtsmittelverfahren zugelassen. Dass diese gewöhnlich eher beratend und weniger forensisch tätig sind, nimmt Markus Berger zum Anlass, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Richter in verschiedenen Instanzen, auf einige Eigenheiten von Rechtsmittelverfahren, insbesondere auf einige «Fallstricke», aufmerksam zu machen.
Im Zentrum der grundlegenden Überarbeitung des KS 18 der ESTV stand die Umsetzung der Motion Ettlin; neu können seit 2025 entstandene Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich in Form von Einkäufen ausgeglichen werden. Erich Ettlin und Sandro Di Giulio gleichen die Umsetzung im per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen KS 18a mit der ursprünglichen Motion ab und fassen technische Änderungen und praktische Konsequenzen zusammen.
Am 5. Januar 2026 wurden die GloBE-Mustervorschriften um eine administrative Leitlinie ergänzt, die u. a. das SbS-System umfasst, das Unternehmensgruppen wiederum von der Anwendung der IIR und der UTPR ausnimmt, sofern die oberste Muttergesellschaft in einem «Qualified SbS Regime» ansässig ist. Fabian Sutter und Fabio Sonderegger erläutern die Funktionsweise des SbS-Systems und diskutieren dessen Umsetzung im Schweizer Steuerrecht.
Bundesgerichtsurteil vom 17. Dezember 2025 (9C_521/2025)
Ernst Giger beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.
Ob Kurse, Workshops und Seminare etc. von der MWST ausgenommen sind, hängt davon ab, ob sie in erster Linie der Wissensvermittlung dienen. Zu differenzieren ist weiter, ob sich ein Angebot an Kinder oder an Erwachsene richtet. Katharina Meienberg umreisst die theoretischen Grundlagen, präzisiert Abgrenzungskriterien und erläutert die Relevanz der Zielgruppe bei der Prüfung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung.
Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.
Mauro Rezzonico fasst den Kommentar 2025 der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben Nr. 28 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) zusammen.