A.1.3.7
Auszahlung einer Abgangsentschädigung durch eine Vorsorgestiftung zugunsten des Personals
Auszahlung einer Abgangsentschädigung durch eine Vorsorgestiftung zugunsten des Personals
Vorsorgereglement – vorzeitige Pensionierung, Teilpensionierung, aufgeschobene Pensionierung, Weiterversicherung nach dem reglementarischen Referenzalter
Berufliche Vorsorge von Arbeitnehmeraktionären personenbezogener Aktiengesellschaften
Freiheit des Arbeitnehmers bei der Wahl des Vorsorgeplanes – freiwilliger Beitritt zum Überobligatorium (Säule 2b)
Weiterführung der Vorsorge im bisherigen Umfang bei der
bisherigen Vorsorgeversicherung nach Vollendung des
58. Altersjahrs
Einkauf von fehlenden Beitragsjahren in einer Vorsorgeeinrichtung mit Beitragsprimat