Instandhaltungskonto bei Liegenschaften – Neue Wege beim steuerlichen Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten
Liegenschaftsunterhaltskosten privater Liegenschaften können beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer unter denselben Voraussetzungen zum Abzug zugelassen. Die Steuerpflichtigen und Eigentümer von Liegenschaften können in jeder Steuerperiode und für jede einzelne Liegenschaft des Privatvermögens zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen.