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Instandhaltungskonto bei Liegenschaften – Neue Wege beim steuerlichen Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten

Instandhaltungskonto bei Liegenschaften – Neue Wege beim steuerlichen Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten

Liegenschaftsunterhaltskosten privater Liegenschaften können beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer unter denselben Voraussetzungen zum Abzug zugelassen. Die Steuerpflichtigen und Eigentümer von Liegenschaften können in jeder Steuerperiode und für jede einzelne Liegenschaft des Privatvermögens zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen.

Gerhard Roesch

Dr. Ing., dipl. Architekt FH/SIA, MAS Applied Statistics, Sektionsleiter Grundstückschätzung, Departement Finanzen und Ressourcen Aargau, Aarau; Präsident SVKG (2009 bis 2021)

Erschienen in folgender Publikation:

Instandhaltungskonto bei Liegenschaften – Neue Wege beim steuerlichen Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten
Ausgabe
Seite(n)
302–304

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