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Alle Fachartikel

Blickpunkt Deutschland

Am 17. Dezember 2014 erklärte das höchste deutsche Verfassungsgericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die §§ 13a, 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bis 30. Juni 2016 Zeit, eine Neuregelung zu treffen.
Allerdings führte das Bundesverfassungsgericht u. a. aus, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liege, kleine und mittlere Unternehmen, zur Sicherung ihres Bestands und zur…

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Schweizer Lizenzbox – eine echte Alternative?

Am 22. September 2014 eröffnete der Bundesrat die viermonatige Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III (UStR III) und publizierte den dazugehörigen Gesetzesentwurf sowie einen erläuternden Bericht. Der geplanten Reform liegen drei primäre Ziele zugrunde: (i) Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz des Unternehmenssteuerrechts, (ii) Beibehaltung einer kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung sowie (iii) Sicherung der finanziellen Ergiebigkeit der Gewinnsteuern.

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Erbschaftssteuerinitiative und Unternehmungsnachfolge: Lehren aus der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) entschieden, dass die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gem. § 13a und § 13b des deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG angesichts ihres Ausmasses und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten in Teilen nicht mit Artikel 3 Absatz 1 des deutschen…

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Zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung der ungesäumten Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnung ist eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme zum gesetzlich gewollten Periodizitätsprinzip. Daraus lässt sich ableiten, dass die verrechenbaren Verluste (der vorangegangenen sieben Jahre) immer von den Gewinnen abgezogen werden können. Die Praxis stellt an die Verrechenbarkeit von Verlusten indessen zusätzliche formelle Kriterien. Hält sich der Steuerpflichtige nicht an die formellen Anforderungen der Verlustverrechnung, droht ihm der Verlust der verrechenbaren Verluste.

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Blickpunkt Bundeshaus

Wintersession 2014 der eidgenössischen Räte: Das Parlament hat sich ein weiteres Mal mit Volksinitiativen zu steuerlichen Themen beschäftigt. Steuerliche Massnahmen stehen sodann auch im Rahmen der Energiestrategie 2050 zur Debatte. Im Weiteren wurden auch in dieser Session zahlreiche neue Vorstösse eingereicht.

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