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Blickpunkt Deutschland

Blickpunkt Deutschland

Am 17. Dezember 2014 erklärte das höchste deutsche Verfassungsgericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die §§ 13a, 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bis 30. Juni 2016 Zeit, eine Neuregelung zu treffen.
Allerdings führte das Bundesverfassungsgericht u. a. aus, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liege, kleine und mittlere Unternehmen, zur Sicherung ihres Bestands und zur…

Heiko Kubaile

Heiko Kubaile

Partner, Leiter German Tax & Legal Center
KPMG AG, Zürich

Hendrik Kuhl

Senior Manager, German Tax & Legal Center KPMG AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Blickpunkt Deutschland
Ausgabe
Seite(n)
228–230

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