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Zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung der ungesäumten Verlustverrechnung

Zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung der ungesäumten Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnung ist eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme zum gesetzlich gewollten Periodizitätsprinzip. Daraus lässt sich ableiten, dass die verrechenbaren Verluste (der vorangegangenen sieben Jahre) immer von den Gewinnen abgezogen werden können. Die Praxis stellt an die Verrechenbarkeit von Verlusten indessen zusätzliche formelle Kriterien. Hält sich der Steuerpflichtige nicht an die formellen Anforderungen der Verlustverrechnung, droht ihm der Verlust der verrechenbaren Verluste.

Peter Fröhlich

lic. iur., Fürsprecher, dipl. Steuerexperte, ACT Audit & Tax AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung der ungesäumten Verlustverrechnung
Ausgabe
Seite(n)
111–116

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