MWST-Rechtsprechung 3-2015
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. Februar 2015 bis 31. Mai 2015
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. Februar 2015 bis 31. Mai 2015
Bundesgerichtsurteil vom 30. April 2015 (2C_311/2014)
Bundesgericht, Urteil vom 9. Februar 2015 (2C_370/2014 et 2C_371/2014)
Bundesgerichtsurteil vom 1. Mai 2015 (2C_697/2014)
Bundesgericht, Urteil vom 11. Februar 2015 (2C_674/2014 et 2C_675/2014)
Bundesgerichtsurteil vom 27. März 2015 (2C_589/2014)
Bundesgerichtsurteil vom 29. April 2015 (2C_780/2014)
Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG stellt die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken, den zivilrechtlichen Handänderungen gleich. Aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fehlt es an einer präzisen Definition des Steuerobjekts, weshalb gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine restriktive Auslegung des Instituts angezeigt ist.
Die schweizerische Steuerlandschaft ist in Bewegung. Einerseits läuft das Projekt der Unternehmenssteuerreform III. Andererseits soll bei der Verrechnungssteuer ein Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip stattfinden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 unter dem Titel «Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer» das Vernehmlassungsverfahren hierzu eröffnet; die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 31. März 2015.
Durch die geplanten Änderungen im Verrechnungssteuerrecht könnten schweizerische Zahlstellen mit neuen Aufgaben belastet werden. Umgekehrt konnte kürzlich eine Erleichterung für Zahlstellen in der Schweiz und in Liechtenstein sowie ihre Kunden erreicht werden, und zwar im Hinblick auf bilaterale Steuerabkommen.
Am 31. März 2015 hat die OECD ihren ersten Diskussionsentwurf zu Aktionspunkt 12 über die Verpflichtung von Steuerpflichtigen – oder gegebenenfalls von Promotoren, das heisst zum Beispiel von Beratern – zur Offenlegung ihrer Steuerplanungsmodelle publiziert. In diesem Diskussionsentwurf wird aufgerufen bis zum 30. April 2015 Kommentare einzureichen. Die öffentliche Konsultation ist für den 11. März 2015 angesetzt. Zudem wurde am 3. April 2015 der erste Diskussionsentwurf zu…