Voraussetzungen der Quasifusion – Urteil des Bundesgerichts vom 10. Juni 2015
Im Urteil vom 10. Juni 2015 hatte sich das Bundesgericht erstmals mit den Voraussetzungen der Quasifusion unter den am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen neuen Umstrukturierungsnormen zu befassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft erforderlich ist, um das Privileg der Quasifusion für die Zwecke der Emissionsabgabe in Anspruch zu nehmen.