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Kollektivgesellschaft als «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person» aufgrund des DBA-FIN; Progressionsvorbehalt im internationalen Steuerrecht (DBG; StHG; GE)

Kollektivgesellschaft als «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person» aufgrund des DBA-FIN; Progressionsvorbehalt im internationalen Steuerrecht (DBG; StHG; GE)

Bundesgericht, Urteil vom 7. Juni 2015 (2C_888/2014 und 2C_889/2014)

Erschienen in folgender Publikation:

Kollektivgesellschaft als «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person» aufgrund des DBA-FIN; Progressionsvorbehalt im internationalen Steuerrecht (DBG; StHG; GE)
Ausgabe
Seite(n)
688–694

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