Von der abgaberechtlichen Legitimation staatlicher Einnahmeerzielung
Überlegungen und kritische Bemerkungen zum bundesgerichtlichen Verständnis des Äquivalenzprinzips im Lichte des (eigentlich) fehlenden Fiskalzwecks bei KausalabgabenAn sich stellen Gebühren bzw. Kausalabgaben ein dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip unterliegendes Entgelt für eine staatliche Leistung dar, während Steuern die Beschaffung der für seine Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel durch den Staat bezwecken. Dieser Rechtssystematik…