Blickpunkt Deutschland
Die steuerliche Festsetzungsfrist (§ 169 Abgabenordnung) bestimmt, in welchem Zeitraum eine Steuerfestsetzung in Deutschland aufgehoben oder geändert werden kann, und ist damit auch für den zeitlichen Umfang einer strafbefreienden Selbstanzeige relevant. Die Frist beginnt für die Einkommensteuer (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO) grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem eine Steuererklärung eingereicht wurde (d. h. mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres) und endet regelmässig nach 4…