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Alle Fachartikel

Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland

Die Folgen der möglichen Szenarien für Schweizer Lebensmittelexporteure gehen weit über das europäische Lebensmittelrecht hinaus: In der Wahl ihrer Strategie besteht erheblicher Optimierungspotenzial betreffend den Produktabsatz in der EU. Nebst den umsatzsteuerlichen Auswirkungen sollten immer auch direktsteuerliche Aspekte und Bestimmungen zu den Verrechnungspreisen berücksichtigt werden.

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Blickpunkt Deutschland

Mit Urteil vom 10. November 2015 (Az.: IX R 20/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Verluste aus so genannten «Knock-Out-Produkten» bei automatischem Optionsverfall einkommensteuerlich für die Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer (d. h. bis 31. Dezember 2008) unbeachtlich sind. Knock-Out-Produkte verbriefen Optionsrechte, die bei Eintritt einer vordefinierten Bedingung zwangsläufig und ohne aktive Entscheidung des Kapitalanlegers verfallen.

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Steuerneutrale Ausschüttung eines Betriebs an Schwestergesellschaft

Anders als bei der steuerlichen Spaltung kommt bei der Konzernübertragung eine Sperrfrist zur Anwendung. Im Hinblick auf Teilverkäufe in der Gruppe erscheint es vorteilhaft, wenn die Transaktion ohne Sperrfrist als steuerneutrale Spaltung qualifiziert werden kann. Dafür bietet sich in gewissen Fällen eine Betriebsausschüttung direkt an die Schwestergesellschaft zum Gewinnsteuerwert an.

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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft

Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.

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Blickpunkt Bundeshaus

Wintersession 2015 der
eidgenössischen Räte: Das Parlament hat die Einführung des automatischen und des spontanen Informationsaustauschs mit dem Ausland beschlossen. Der Ständerat hat als Erstrat die Unternehmenssteuerreform III behandelt. Beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer besteht
weiterhin keine Einigkeit zwischen den Räten.

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