Einsatzszenarien von liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Zweckvermögen unter dem neuen DBA Schweiz – Liechtenstein
Am 10. Juli 2015 wurde das lang erwartete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein von den Verhandlungsparteien unterzeichnet. Gemäss Medienmitteilung des schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 10. Juli 2015 soll es ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.