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Abgaberechtliche Stolpersteine bei grenzüberschreitenden Beratereinsätzen in der Schweiz

Abgaberechtliche Stolpersteine bei grenzüberschreitenden Beratereinsätzen in der Schweiz

Aus abgaberechtlicher Sicht ist besondere Vorsicht geboten, wenn der externe Berater Angestellter seiner eigenen, im Ausland domizilierten Kapitalgesellschaft ist oder als Selbstständigerwerbender (Inhaber oder Teilhaber eines ausländischen Personenunternehmens) verpflichtet und nicht nur für typische Berateraufgaben herangezogen wird oder auch eigentliche unternehmensspezifische Aufgaben im CH-Unternehmen wahrnimmt.

Andreas Tschannen

MAS SUPSI in Business Law, Steuerberater in Zürich

Sabrina Osterwalder

BSc. Betriebsökonomie, Tax Manager, EY, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Abgaberechtliche Stolpersteine bei grenzüberschreitenden Beratereinsätzen in der Schweiz
Ausgabe
Seite(n)
652-664

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