Entscheidübersicht 4-2020
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (4. Übersicht 2020).
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (4. Übersicht 2020).
Die Steuerausscheidung erfolgt gemäss Art. 52 Abs. 3 DBG im Verhältnis zum Ausland nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung. Was unter den ‹Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung› zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht umschrieben. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass die für das interkantonale Verhältnis entwickelten…
Il n’est pas contesté que l’évaluation des actions de la Société procède d’une application correcte de la méthode des praticiens tempérée, telle que préconisée par les Instructions CSI. Même si cette méthode ne lie pas le juge, elle est réputée constituer une méthode adéquate et fiable pour l’estimation de la valeur vénale des titres non cotés en…
Dem Bundesgericht ist benommen, Art. 190 BV in eigenständiger Kompetenz zurückzudrängen und über die Vereinbarkeit von Art. 36 DBG mit Art. 8 Abs. 1 und/oder Art. 127 Abs. 2 BV zu befinden. Sodann ist der Gesetzestext (Art. 9 und 36 DBG) klar, sodass eine verfassungskonforme Auslegung nicht in Betracht fällt.Bundesgerichtsurteil vom 7. August 2020 (2C_616/2020)Aus den Erwägungen:1. 1.1. B. A. ist Vater eines…
Eine Bilanzänderung ist grundsätzlich nur bis zum Einreichen der Steuererklärung möglich. Eine Änderung der Bilanz durch die steuerpflichtige Gesellschaft im Laufe des Veranlagungsverfahrens ist jedoch auch danach noch zulässig, wenn sich zeigt, dass die steuerpflichtige Person die Buchung in einem entschuldbaren Irrtum über die steuerlichen Folgen vorgenommen hat. Ein «entschuldbarer Irrtum», der auch nach Einreichung der Steuererklärung zu…
Ihrer Philosophie entsprechend hat Frau Ehrlich die gesamte Buchhaltung, die Jahresrechnung und ihre persönliche Steueradministration sowie die Steueradministration der Korrekt AG an einen Treuhänder delegiert, Herrn Meintsgut. Sie hat volles Vertrauen in die menschlichen und fachlichen Qualitäten von Herrn Meintsgut; dieser ist zu ihrem Vertrauten für finanzielle Fragen geworden. Aus diesem Grund informiert sie Herrn Meintsgut über ihre Idee, die Korrekt AG selber zu finanzieren, und…
In ihrem Beitrag zum „wirtschaftlichen Neubau“ zeichnen die Autoren Kocher und Anzante eine bundesgerichtliche Praxis nach, die sich in der jüngeren Vergangenheit zu den bisweilen schwierigen Abgrenzungsfragen betreffend Unterhaltskosten und Anlagekosten entwickelt hat.
Die Abhandlung von Seiler lotet die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Kantone hinsichtlich der Ausgestaltung der der Grundstückgewinnsteuer und der Definition ihrer Bemessungsgrundlage nach Art. 12 StHG aus.
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 (3. Übersicht 2020)
Im StHG ist festgelegt, dass eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem anderen Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes für die gesamte Steuerperiode besteht, auch wenn sie im Laufe des Jahres begründet, verändert oder aufgehoben wird. In diesem Fall wird der Wert der Vermögensobjekte im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit vermindert. Im Übrigen werden das Einkommen und das Vermögen zwischen den beteiligten…
Für die Bestimmung des Maximalbetrages nach Art. 9 Abs. 4 PStAV sind nur die Erträge mit einzubeziehen, auf welchen in den Partnerstaaten der Schweiz im Einklang mit den anwendbaren DBA Steuern erhoben worden sind; dies entspricht auch dem Sinn des Maximalbetrages: Dabei geht es um die Begrenzung der pauschalen Steueranrechnung auf den Steuerbetrag, der sich ergäbe, wenn es sich beim betreffenden Ertrag um einen Zufluss aus inländischer Quelle handeln würde.…
L’exonération d’une personne morale sur la base de l’art. 56 let. g LIFD suppose la réalisation des trois conditions générales cumulatives suivantes: l’exclusivité de l’utilisation des fonds, l’irrévocabilité de l’affectation des fonds et l’activité effective de l’institution conformément à ses statuts. Outre ces trois conditions générales, il faut,…