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Grenzen des kantonalen Gestaltungsspielraums bei der Grundstückgewinnsteuer

Die Abhandlung von Seiler lotet die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Kantone hinsichtlich der Ausgestaltung der der Grundstückgewinnsteuer und der Definition ihrer Bemessungsgrundlage nach Art. 12 StHG aus.

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