Wer ist Ihre Muse, Pierre Dériaz?
Pierre Dériaz beantwortet im Rendez-vous unsere — nicht unbedingt fachspezifischen — Fragen.
Pierre Dériaz beantwortet im Rendez-vous unsere — nicht unbedingt fachspezifischen — Fragen.
Oesterhelt/Schreiber/Semadeni/Hildebrand/Imstepf/Dorasamy: Steuerexpertenprüfungen 2012-2022.
Rezension von Olivier Weber
Der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens bei geldwerten Leistungen im Konzern ist von erheblicher praktischer Bedeutung; zum 1. Januar 2023 treten Änderungen von Art. 26a VStV sowie der DBA-Entlastungsverordnung in Kraft. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber untersuchen die Implikationen dieser Änderungen für das inländische und das grenzüberschreitende Verhältnis.
In vielen Ländern gibt es steuerliche Anreize für gemeinnützige Spenden, doch wurde dieser Bereich empirisch bislang wenig erforscht. Giedre Lideikyte Huber und Henry Peter bieten einen Überblick der Thematik und zeigen Reformmöglichkeiten auf, indem sie steuerpolitische Eckwerte insbesondere für die Evaluation des bestehenden Systems in der Schweiz und allfällige Anpassungsentwürfe beleuchten.
Teilzeiterwerbende tragen weniger an den Staatshaushalt bei als Vollzeiterwerbstätige – wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern. Dabei fällt indes die Steuerersparnis wegen der progressiven Tarife überproportional aus, denn die Steuern sinken stärker als das Einkommen. Andrea Opel geht im vorliegenden Beitrag der Frage nach, ob das Steuerrecht auf den „Teilzeit-Trend“ reagieren kann und soll, und untersucht aktuell diskutierte Lösungsansätze.
Sommersession 2022 der eidgenössischen Räte: Leibrenten werden neu besteuert. Die Verlustverrechnung für Unternehmen soll ausgedehnt werden. Der Fahrkostenabzug bleibt.
Bundesgerichtsurteil vom 17. Mai 2022 (2C_630/2021, 2C_631/2021)
Bundesgerichtsurteil vom 6. Juli 2022 (2C_791/2021)
Zweifel/Beusch/Riedweg/Oesterhelt:
Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht. Umstrukturierungen.
Rezension von Olivier Margraf
Erich Ettlin beantwortet im Rendez-vous unsere — nicht unbedingt fachspezifischen — Fragen.
Liebe LeserschaftWir beginnen diese dritte Ausgabe mit einem Artikel von Urs Kipfer, der den Werklieferbegriff in Deutschland thematisiert. Werklieferungen haben eine massgebliche Einschränkung erfahren, die spätestens seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland umgesetzt werden musste und für Schweizer Lieferanten zu neuen Beurteilungen in Bezug auf eine Mehrwertsteuerpflicht in Deutschland führen kann. Auch mehr als ein Jahr nach dieser Umsetzung ist…
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen den Begriff der „Werklieferung“ konkretisiert bzw. eingeschränkt. Mit Fokus auf Liefertatbestände und Leistungsverhältnisse zwischen unternehmerisch tätigen Parteien zeigt Urs Kipfer ausgehend vom rechtlichen Rahmen in der EU die steuerlichen Konsequenzen für ausländische und damit auch für Schweizer Unternehmen und erläutert ausserdem, in welchem Verhältnis die sog. „Bauleistungen“ zu den Werklieferungen stehen.