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Neuregelung des Meldeverfahrens im Konzern

Der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens bei geldwerten Leistungen im Konzern ist von erheblicher praktischer Bedeutung; zum 1. Januar 2023 treten Änderungen von Art. 26a VStV sowie der DBA-Entlastungsverordnung in Kraft. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber untersuchen die Implikationen dieser Änderungen für das inländische und das grenzüberschreitende Verhältnis.

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