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Neuregelung des Meldeverfahrens im Konzern

Neuregelung des Meldeverfahrens im Konzern

Der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens bei geldwerten Leistungen im Konzern ist von erheblicher praktischer Bedeutung; zum 1. Januar 2023 treten Änderungen von Art. 26a VStV sowie der DBA-Entlastungsverordnung in Kraft. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber untersuchen die Implikationen dieser Änderungen für das inländische und das grenzüberschreitende Verhältnis.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Susanne Schreiber

dipl. Steuerexpertin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partner, Co-Head Tax, Bär & Karrer AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Neuregelung des Meldeverfahrens im Konzern
Ausgabe
Seite(n)
702-721

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