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Alle Fachartikel

Nachruf – Kurt Arnold

Kurt Arnold (1940–2025) wählte politisch, gesellschaftlich und auch im Beruf stets das Faire und die sachlich richtige Mitte. Seine Mitarbeiter, zunächst beim Aargauischen Steueramt, später bei der Kreditanstalt und schliesslich als Präsident der Bankiervereinigung, führte er mit menschlichem Mitgefühl und genoss weitherum grosses Vertrauen. Im Zentrum seines Lebens standen seine Frau Elsbeth, seine Tochter und sein Sohn und die vier Enkelkinder, denen er sehr fehlen wird.

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Steueraspekte des Immobilien-Asset-Swaps

Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.

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Risiken und Nebenwirkungen von Steuerdelikten

Ein Schuldspruch in einem Steuerstrafverfahren bedeutet neben der vorgesehenen Strafe unter bestimmten Umständen auch eine Eintragung ins Strafregister. Entlang den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über VOSTRA, den verschiedenen Steuergesetzen und dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht detailliert Daniel Holenstein die Voraussetzungen und den Gegenstand der Eintragung, die Zugangsrechte der Behörden und mögliche berufsrechtliche Konsequenzen.

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Blickpunkt Bundeshaus 2-2025

Frühjahrssession: Der Ständerat spricht sich ebenfalls für den Wechsel zur Individualbesteuerung aus, schafft aber Differenzen zum Nationalrat. Der Nationalrat lehnt die Volksinitiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer ab. Der Ständerat will den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie verlängern.

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Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften

Das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist seit 2014 (nach einem bundesgerichtlichen Leitentscheid) zivilrechtlich zulässig. Da in das «Agrarsteuerrecht» indes auch das Agrarrecht hineinspielt, das dem Steuerrechtler nicht unbedingt geläufig ist, bergen solche Anwendungsfälle einige Tücken, die Olivier Margraf anhand praktischer Beispiele aufzeigt und erläutert.

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Das Element der Mitwirkung bei der indirekten Teilliquidation

Die Interpretationen der Tatbestandselemente der indirekten Teilliquidation hat sich seit deren Einführung gewandelt. Thomas M. Fisler und Stéphanie Toth zeichnen anhand parlamentarischer Diskussionen und wegweisender Urteile die Entwicklung des Mitwirkungskriteriums nach, wobei sie den Fokus auf die Frage legen, inwiefern die gegenwärtige Praxis den ursprünglichen Zielen des Gesetzgebers entspricht.

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