Was wäre der Titel Ihrer Autobiografie, Oliver Oppliger?
Oliver Oppliger beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
Oliver Oppliger beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
Anders als herkömmliche Boni werden Transaktionsboni explizit anlässlich des erfolgreichen Verkaufs eines Unternehmens ausgerichtet. Dabei sind verschiedene Konstellationen und unterschiedliche vertragliche Ausgestaltungen denkbar. Mit Fokus auf «Share Deals» analysieren Zitter/Kempf Praxisfälle unter steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Mit der Anerkennung einer angemessenen Vergütung für Stiftungsräte und der Gleichstellung von Förderaktivitäten im In- und im Ausland bei steuerbefreiten Stiftungen hat die Neuausrichtung der Steuerbefreiungspraxis des Kantons Zürich eine Kettenreaktion ausgelöst. Andrea Opel präsentiert die Ergebnisse einer Umfrage bei den kantonalen Steuerbehörden zur Gewährung von Steuerbefreiungen.
Kunstwerke sind einzigartig und unvergleichlich – daher wirft ihre Bewertung (gerade auch für Steuerzwecke) komplexe Fragen auf. Joseph Merhai zeigt Ansätze zur quantitativen wissenschaftlichen Bewertung von Kunst auf und liefert unter Berücksichtigung objektiver Methoden konkrete Instrumente zur Bestimmung des Wertes eines Kunstwerks in einem rechtlichen Rahmen.
Sommersession: Die eidgenössischen Räte verabschieden das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung, verschiedene Seiten kündigen ein Referendum an. National- und Ständerat empfehlen die Volksinitiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer zur Ablehnung, die Volksabstimmung wird im November stattfinden. Verschiedene Vorstösse zur Schaffung neuer Steuervergünstigungen erhalten keine Unterstützung.
Bundesgerichtsurteil vom 1. Mai 2025 (9C_13/2025)
Bundesgerichtsurteil vom 1. Juli 2025 (9C_37/2025)
Bundesgerichtsurteil vom 29. April 2025 (9C_569/2024)
Bundesgerichtsurteil vom 20. Januar 2025 (9C_272/2024)
Maurus Winzap beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
Handelsrechtlich gebildete Schwankungsreserven galten im Rahmen der üblichen Kursschwankungen als geschäftsmässig begründet, bis das Bundesgericht diese Praxis im Februar offiziell verworfen hat. Vor diesem Hintergrund rollen Duss/Engstler die Frage nach der handels- und steuerbilanziellen Behandlung der Schwankungsreserve erneut auf und ordnen sie in das Steuerbilanzrecht ein.