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Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften

Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften

Das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist seit 2014 (nach einem bundesgerichtlichen Leitentscheid) zivilrechtlich zulässig. Da in das «Agrarsteuerrecht» indes auch das Agrarrecht hineinspielt, das dem Steuerrechtler nicht unbedingt geläufig ist, bergen solche Anwendungsfälle einige Tücken, die Olivier Margraf anhand praktischer Beispiele aufzeigt und erläutert.

Olivier Margraf

Dr. iur., Leiter Rechtsabteilung Steuerverwaltung Kanton Thurgau

Erschienen in folgender Publikation:

Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften
Ausgabe
Seite(n)
262–270

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