Haben Sie Benzin im Blut, Toni Amonn?
Toni Amonn beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
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Kapitalgesellschaften und ihre Beteiligungsinhaber gelten als eigenständige Rechtspersönlichkeiten und Steuersubjekte. Indes sind sie insofern miteinander verbunden, als sie regelmässig in einem gegenseitigen Leistungsaustausch stehen; bei ihrer Veranlagung ist daher die jeweils andere Ebene in die steuerliche Beurteilung einzubeziehen. Olivier Margraf beleuchtet entlang der verdeckten Gewinnausschüttungen Fragestellungen auf dem Gebiet der direkten Steuern und rundet seine Analyse mit…
Gernot Zitter und Silvan Loser besprechen im Detail das Urteil 9C_135/2023, mit dem das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und unter Verweis auf das Massgeblichkeitsprinzip die bisherige Praxis der Steuerbehörden gekippt hat, wonach ein Kapitalgewinn auf Stufe der Gesellschaft, der bei der Wiederausgabe eigener Beteiligungsrechte innerhalb von 6 Jahren entsteht, unabhängig von seiner handelsrechtlichen Verbuchung der Gewinnsteuer unterliegt.
Aus der höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule im Sinne einer einnahmenseitigen Entlastungsmassnahme ab 2028 resultieren gemäss der beauftragten Expertengruppe Mehreinnahmen von CHF 280 Mio. Stefan Oesterhelt und Andrea Opel diskutieren den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und erblicken darin einen fundamentalen Angriff auf das schweizerische Drei-Säulen-Modell, da der Anreiz zur freiwilligen…
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. Juli bis 30. September 2024
Bundesgerichtsurteil vom 3. Oktober 2024 (9C_635/2023, zur amtl. Publikation vorgesehen)
Im Jahr 2024 sind 148 Kandidatinnen und Kandidaten zur Steuerexpertenprüfung angetreten. 69 von ihnen (46,6%) konnten am 1. November 2024 das Diplom als dipl. Steuerexpert/in in Empfang nehmen.
Marco Greter beantwortet im Rendez-vous unsere – nicht unbedingt fachspezifischen – Fragen.
Vorsorge und Steuern (Stand 22. Nachtrag, 2024): Alle Anwendungsfälle zur beruflichen Vorsorge und Selbstvorsorge als PDF-Datei herunterladen.
Die Rückstellungen, die Unternehmen für nicht bezogene Ferientage ihrer Angestellten bilden, waren nach dem Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz steuerrechtlich kaum ein Thema, bis sie das Bundesgericht im kontroversen Entscheid 9C_192/2024 als steuerunwirksame Gewinnrücklagen i. S. v. Art. 63 Abs. 1 lit. c DBG beurteilte. Thomas Hug und Manuel Angehrn schaffen mit einer steuer- und einer handelsrechtlichen Analyse Klarheit.
In seinem Beitrag geht Marc Vogelsang auf die Grundlagen des mehrwertsteuerlichen Subventionsbegriffs ein und diskutiert den neu geschaffenen Art. 18 Abs. 3 MWSTG, welcher im Rahmen der Teilrevision zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Im Weiteren bespricht er die mehrwertsteuerliche Behandlung geplanter Standortförderungsmassnahmen einzelner Kantone.