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Rückstellungen für nicht bezogene Ferien

Rückstellungen für nicht bezogene Ferien

Die Rückstellungen, die Unternehmen für nicht bezogene Ferientage ihrer Angestellten bilden, waren nach dem Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz steuerrechtlich kaum ein Thema, bis sie das Bundesgericht im kontroversen Entscheid 9C_192/2024 als steuerunwirksame Gewinnrücklagen i. S. v. Art. 63 Abs. 1 lit. c DBG beurteilte. Thomas Hug und Manuel Angehrn schaffen mit einer steuer- und einer handelsrechtlichen Analyse Klarheit.

Thomas Hug

Dipl. Steuerexperte, Partner, Deloitte, Ersatzrichter, Steuerrekursgericht Kanton Zürich

Manuel Angehrn

Dipl. Steuerexperte, Director, Deloitte, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Rückstellungen für nicht bezogene Ferien
Ausgabe
Seite(n)
758–769

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