Grundstückgewinnsteuer bei Immobilienentwicklung
Weil in monistischen Kantonen das Gefälle zwischen der Gewinnsteuer und der Grundstückgewinnsteuer bei kurzen Haltedauern besonders hoch ist, war es ständige Praxis in der Immobilienentwicklung, den Land- und den Werkgewinn auf zwei Gesellschaften aufzuteilen. Mit dem rasanten Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren gerät dieses «Zweivertragsmodell» in der Veranlagungspraxis indessen unter Druck. Laetitia Fracheboud zeigt aktuelle Entwicklungen und mögliche Lösungsansätze auf.