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Alle Fachartikel

10/20-Nicht-Banken-Regeln

Kreditverträge werden durch die Aufnahme entsprechender Vertragsbestimmungen regelmässig den 10/20-Nicht-Banken-Regeln unterstellt, um zu verhindern, dass Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegen. Stefan Oesterhelt erläutert die reiche hierzu entwickelte Verwaltungspraxis der ESTV und stellt dar, wie die entsprechenden Verträge auszugestalten sind.

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Die Überlassung einer Liegenschaft oder eines Anteils an einer Liegenschaft im Rahmen der Trennung oder Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung hat die Überlassung der Wohnung an einen der Ehepartner steuerliche Auswirkungen sowohl hinsichtlich des Unterhalts als auch im Hinblick auf den Abzug von Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Die kantonale Praxis ist diesbezüglich nicht einheitlich. Raphaël Gani und Jérôme Sieber analysieren die verschiedenen möglichen Konstellationen und untersuchen für jede von ihnen die aktuellen steuerlichen Folgen sowie diejenigen nach der Abschaffung des Eigenmietwerts.

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Dos und Don’ts im steuerlichen Rechtsmittelverfahren

Als Besonderheit sind im Steuerrecht auch Steuerspezialisten als Vertreter in Rechtsmittelverfahren zugelassen. Dass diese gewöhnlich eher beratend und weniger forensisch tätig sind, nimmt Markus Berger zum Anlass, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Richter in verschiedenen Instanzen, auf einige Eigenheiten von Rechtsmittelverfahren, insbesondere auf einige «Fallstricke», aufmerksam zu machen.

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Neues Kreisschreiben Nr. 18a der ESTV vom 22.12.2025

Im Zentrum der grundlegenden Überarbeitung des KS 18 der ESTV stand die Umsetzung der Motion Ettlin; neu können seit 2025 entstandene Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich in Form von Einkäufen ausgeglichen werden. Erich Ettlin und Sandro Di Giulio gleichen die Umsetzung im per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen KS 18a mit der ursprünglichen Motion ab und fassen technische Änderungen und praktische Konsequenzen zusammen.

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Das «Side-by-Side-System» unter Pillar 2

Am 5. Januar 2026 wurden die GloBE-Mustervorschriften um eine administrative Leitlinie ergänzt, die u. a. das SbS-System umfasst, das Unternehmensgruppen wiederum von der Anwendung der IIR und der UTPR ausnimmt, sofern die oberste Muttergesellschaft in einem «Qualified SbS Regime» ansässig ist. Fabian Sutter und Fabio Sonderegger erläutern die Funktionsweise des SbS-Systems und diskutieren dessen Umsetzung im Schweizer Steuerrecht.

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