Délai de recours ; preuve de l’envoi (LTF)
Tribunal Fédéral, arrêt du 1er septembre 2016 (9C_791/2015)
Tribunal Fédéral, arrêt du 1er septembre 2016 (9C_791/2015)
Die Finanzierung privater Projekte durch natürliche Personen kann sowohl für Kapitalsuchende als auch für Kapitalgebende steuerliche Implikationen haben, die mangels bestehender Verwaltungspraxen und einschlägiger Rechtsprechung oft nicht im Bewusstsein der Betroffenen verankert sind.
Herbstsession 2016: Das Parlament hat die Kontroverse um das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer beendet und eine Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen. Bei der Reform der Quellenbesteuerung bestehen noch Differenzen zwischen den beiden Kammern.
Am 17. Dezember 2014 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht die privilegierte Besteuerung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaftsteuer in Deutschland als verfassungswidrig beurteilt (Az. 1 BvL 21/12) und dem deutschen Gesetzgeber deshalb aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung vorzunehmen. Am 20. Juni 2016 hatte sich die Grosse Koalition dazu auf einen Kompromiss geeinigt, den der Bundestag am 24. Juni 2016 auch umsetzte.
Tribunal Fédéral, arrêt du 3 juin 2016 (2C_851/2015 / 2C_852/2015)
Arrêt du Tribunal Fédéral du 24 mai 2016 (2C_861/2014)
Arrêt du Tribunal Fédéral du 5 avril 2016 (2C_156/2015)
Arrêt du Tribunal Fédéral du 7 juin 2016 (2C_372/2016 / 2C_374/2016)
Tribunal Fédéral, arrêt du 22 avril 2016 (2C_173/2015 / 2C_174/2015)
Olivier Margraf beleuchtet schwierige verfahrensrechtliche Fragestellungen in interkantonalen Konstellationen, stellt unter Bezugnahme auf die einschlägige ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung Lösungsansätze und Gedankenanstösse vor.
Lothar Jansen untersucht Naturalleistungen von Kapitalgesellschaften an geschäftsführende und nicht geschäftsführende sowie im Inland und im Ausland ansässige Gesellschafter unter direktsteuerlichen, verrechnungs- und mehrwertsteuerlichen Aspekten.