Véhicule privé, resp. part privée d’une voiture de service (LIFD; AR)
Tribunal fédéral, arrêt du 1er mai 2015 (2C_697/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 1er mai 2015 (2C_697/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 11 février 2015 (2C_674/2014 et 2C_675/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 27 mars 2015 (2C_589/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 29 avril 2015 (2C_780/2014)
Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG stellt die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken, den zivilrechtlichen Handänderungen gleich. Aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fehlt es an einer präzisen Definition des Steuerobjekts, weshalb gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine restriktive Auslegung des Instituts angezeigt ist.
Die schweizerische Steuerlandschaft ist in Bewegung. Einerseits läuft das Projekt der Unternehmenssteuerreform III. Andererseits soll bei der Verrechnungssteuer ein Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip stattfinden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 unter dem Titel «Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer» das Vernehmlassungsverfahren hierzu eröffnet; die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 31. März 2015.
Durch die geplanten Änderungen im Verrechnungssteuerrecht könnten schweizerische Zahlstellen mit neuen Aufgaben belastet werden. Umgekehrt konnte kürzlich eine Erleichterung für Zahlstellen in der Schweiz und in Liechtenstein sowie ihre Kunden erreicht werden, und zwar im Hinblick auf bilaterale Steuerabkommen.
Am 31. März 2015 hat die OECD ihren ersten Diskussionsentwurf zu Aktionspunkt 12 über die Verpflichtung von Steuerpflichtigen – oder gegebenenfalls von Promotoren, das heisst zum Beispiel von Beratern – zur Offenlegung ihrer Steuerplanungsmodelle publiziert. In diesem Diskussionsentwurf wird aufgerufen bis zum 30. April 2015 Kommentare einzureichen. Die öffentliche Konsultation ist für den 11. März 2015 angesetzt. Zudem wurde am 3. April 2015 der erste Diskussionsentwurf zu…
Gestützt auf die zwischen der Schweiz und Australien am 3. März 2015 unterzeichnete gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen, hat der Bundesrat am 29. April 2015 die Vernehmlassung dazu eröffnet. Diese Vereinbarung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, da es sich dabei um die erste Erklärung handelt, mit der der gegenseitige automatische Informationsaustausch initiiert wird.
Tribunal fédéral, arrêt du 3 avril 2015 (2C_618/2014)
Tribunal fédéral, arrêt du 13 février 2015 (2C_585/2014 et 2C_586/2014)