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Steuer Revue
Steuer Revue

Abhandlungen

  • Mehrwertabgabe

    Im vorliegenden Beitrag stellt Toni Amonn die Mehrwertabgabe als vergleichsweise neue Abgabe im Allgemeinen vor und vertieft sich in wesentliche Aspekte aus konzeptioneller Sicht, wo er Bruchstellen herausarbeitet und Verbesserungsvorschläge aufzeigt.

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  • Die kantonalen und kommunalen Kurtaxen im Lichte des Bundesrechts

    Die zahlreichen bundesgerichtlich entschiedenen Kurtaxenfälle zeigen, dass die kommunale und kantonale Kurtaxengesetzgebung grosses Streitpotenzial birgt. Der Beitrag von Brunner beleuchtet die Thematik unter dem Blickwinkel des Bundesrechts.

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  • Altreservenpraxis beim Drittverkauf

    Mit dem Urteil vom 29. Juli 2021 schützt das Bundesgericht die von der ESTV bei Drittverkäufen angewendete Altreservenpraxis. Stefan Oesterhelt bespricht die Tragweite des Urteils und bemängelt die Qualität der Begründung scharf.

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  • Steuerbefreiung von Erbstiftungen

    Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil auf die (Erbschafts-)Steuerpflicht einer Erbstiftung mit gemeinnützigem Zweck geschlossen mit der Begründung, dass im Testament keine Auflösungsklausel vorhanden war. Andrea Opel und Thomas Sprecher würdigen das (noch nicht rechtskräftige) Urteil kritisch.

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  • Die Besteuerung von im Ausland errichteten Familienstiftungen

    Philipp Betschart zeigt in diesem Beitrag, dass die Frage der steuerlichen Zuordnung von Stiftungsvermögen und -erträgen von entscheidender Bedeutung ist. Namentlich bei der Errichtung können sich – je nachdem, ob das Stiftungsvermögen dem Stifter, den Begünstigten oder der Stiftung zugerechnet wird – frappante Unterschiede in Bezug auf die Schenkungssteuer ergeben.

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  • Fällt der Eigenmietwert?

    Die steuerliche Behandlung des Eigenmietwerts als Naturaleinkommen lässt sich rechtlich und ökonomisch gut begründen. Sie wird aber von vielen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern als Besteuerung eines fiktiven Einkommens empfunden. Fabian Baumer erörtert die aktuelle Debatte und den noch weiten politischen Weg.

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  • Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern

    Das Bundesgericht hat beschlossen, die Steuerrechtsfälle von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne in die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern zu verschieben. Martin Zweifel über die Hintergründe dieser Verlegung.

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  • Le rachat d’actions propres par des sociétés non cotées

    Dans la situation particulière d’une société non cotée, le rachat de ses propres actions peut être un moyen de transférer des liquidités aux actionnaires, de mettre en place un plan de participation de collaborateurs ou de contrôler l’actionnariat lors de la sortie d’un détenteur de parts. Les auteurs Glauser et Bach examinent les conséquences fiscales…

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  • Erweiterung des Meldeverfahrens im Konzern

    Vor über 4 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens durch den Bundesgesetzgeber erweitert; bei geldwerten Leistungen an Schwester- und Grossmuttergesellschaften wird es in der Praxis dennoch verweigert, und die notwendige Anpassung wurde versäumt. Oesterhelt und Schreiber analysieren die Vernehmlassungsvorlage vom 14. April 2021.

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  • Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge: Internationale Aspekte

    Opel und Oesterhelt knüpfen an ihren Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge im innerstaatlichen Verhältnis an und untersuchen vorliegend internationale Konstellationen.

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  • Arbeitgeberbeitragsreserven

    Mit der COVID-19-Gesetzgebung wurde ein neuer temporärer Verwendungszweck für Arbeitgeberbeitragsreserven geschaffen. Lang untersucht die steuerrechtlichen Konsequenzen der Inanspruchnahme dieses neuen Instruments, die Arbeitgeber beachten müssen.

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  • Trusts und die Verrechnungssteuer

    Ausschüttungen aus Trusts unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber wie steht es um die Rückerstattungsberechtigung, wenn ein Trust z. B. Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält, die Dividenden ausschüttet: Liegt die Rückerstattungsberechtigung dann beim Settlor, beim Begünstigten oder beim Trustee? In diesem Beitrag gibt Fischer einen Überblick, wem ein allfälliger Rückerstattungsanspruch zusteht.

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