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Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern

Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern

Das Bundesgericht hat beschlossen, die Steuerrechtsfälle von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne in die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern zu verschieben. Martin Zweifel über die Hintergründe dieser Verlegung.

Martin Zweifel

Prof. Dr. iur., Titularprofessor für Steuerrecht an der Universität Zürich und Professor für Steuerrecht an der Law School der Kalaidos FH, ehem. Verwaltungsgerichtspräsident und nebenamtlicher Bundesrichter, Rechtsanwalt und Konsulent Tax Advisors & Associates Switzerland AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern
Ausgabe
Seite(n)
689-693

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