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Trusts und die Verrechnungssteuer

Trusts und die Verrechnungssteuer

Ausschüttungen aus Trusts unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber wie steht es um die Rückerstattungsberechtigung, wenn ein Trust z. B. Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält, die Dividenden ausschüttet: Liegt die Rückerstattungsberechtigung dann beim Settlor, beim Begünstigten oder beim Trustee? In diesem Beitrag gibt Fischer einen Überblick, wem ein allfälliger Rückerstattungsanspruch zusteht.

Michael Fischer

Michael Fischer

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, TEP, Partner, Fischer Ramp Buchmann AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Trusts und die Verrechnungssteuer
Ausgabe
Seite(n)
422-432

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