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Altreservenpraxis beim Drittverkauf

Altreservenpraxis beim Drittverkauf

Mit dem Urteil vom 29. Juli 2021 schützt das Bundesgericht die von der ESTV bei Drittverkäufen angewendete Altreservenpraxis. Stefan Oesterhelt bespricht die Tragweite des Urteils und bemängelt die Qualität der Begründung scharf.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Altreservenpraxis beim Drittverkauf
Ausgabe
Seite(n)
742-751

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