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Steuerbefreiung von Erbstiftungen

Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil auf die (Erbschafts-)Steuerpflicht einer Erbstiftung mit gemeinnützigem Zweck geschlossen mit der Begründung, dass im Testament keine Auflösungsklausel vorhanden war. Andrea Opel und Thomas Sprecher würdigen das (noch nicht rechtskräftige) Urteil kritisch.

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