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Erweiterung des Meldeverfahrens im Konzern

Vor über 4 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens durch den Bundesgesetzgeber erweitert; bei geldwerten Leistungen an Schwester- und Grossmuttergesellschaften wird es in der Praxis dennoch verweigert, und die notwendige Anpassung wurde versäumt. Oesterhelt und Schreiber analysieren die Vernehmlassungsvorlage vom 14. April 2021.

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