Kreisschreiben 29c zum Kapitaleinlageprinzip
Das neue KS 29c zum Kapitaleinlageprinzip ist die Folge der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber zeigen die vorgenommenen Anpassungen und Aktualisierungen insbesondere betreffend das Kapitalband gegenüber KS 29b mit praktischen Beispielen auf.