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Alle Fachartikel

Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen

Mit dem KS 32a gibt die ESTV in Bezug auf den handelsrechtlich erfolgsunwirksam verbuchten Forderungsverzicht ihre bisherige Praxis zur Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Sanierungsertrag auf, stattdessen gilt nun das Massgeblichkeitsprinzip. Oesterhelt/Schreiber ordnen diesen Wechsel ein und geben einen Überblick der weiteren Neuerungen und Anpassungen an die Praxis gegenüber KS 32.

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Das revidierte DBA mit Deutschland

Obgleich in zehn Jahren Verhandlungen zum DBA-D nicht alle Änderungswünsche berücksichtigt werden konnten, ist es gelungen, das Abkommen mit Änderungsprotokoll vom 23.8.2023 zu modernisieren, beidseitig unzufriedenstellende Artikel zu revidieren und wichtige Änderungen im OECD-MA und im OECD-Kommentar der letzten Jahrzehnte umzusetzen. Oesterhelt/Schreiber stellen die Änderungen mit praktischen Anwendungsbeispielen dar und analysieren sie im Einzelnen.

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Abgrenzung von Gründeraktien gegenüber Mitarbeiteraktien

Die Abgrenzung von Mitarbeiteraktien gegenüber Gründeraktien ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da eine Umqualifikation von steuerbarem Kapitalgewinn in steuerbares Erwerbseinkommen bei Gründeraktien nicht möglich ist. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber beleuchten die weitreichenden Folgen der Einteilung und zeigen anhand praktischer Beispiele mögliche Konstellationen auf.

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Neuregelung des Meldeverfahrens im Konzern

Der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens bei geldwerten Leistungen im Konzern ist von erheblicher praktischer Bedeutung; zum 1. Januar 2023 treten Änderungen von Art. 26a VStV sowie der DBA-Entlastungsverordnung in Kraft. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber untersuchen die Implikationen dieser Änderungen für das inländische und das grenzüberschreitende Verhältnis.

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Erweiterung des Meldeverfahrens im Konzern

Vor über 4 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens durch den Bundesgesetzgeber erweitert; bei geldwerten Leistungen an Schwester- und Grossmuttergesellschaften wird es in der Praxis dennoch verweigert, und die notwendige Anpassung wurde versäumt. Oesterhelt und Schreiber analysieren die Vernehmlassungsvorlage vom 14. April 2021.

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Pink Tax

Der Beitrag von Henzen und Schreiber untersucht den Gegenstand der genderspezifischen preislichen Benachteiligung in ausgewählten Ländern sowie auch in der Schweiz, wobei die indirektsteuerliche Benachteiligung und zollrechtliche Diskriminierung frauenspezifischer Produkte Vordergrund stehen.

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