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Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen

Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen

Mit dem KS 32a gibt die ESTV in Bezug auf den handelsrechtlich erfolgsunwirksam verbuchten Forderungsverzicht ihre bisherige Praxis zur Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Sanierungsertrag auf, stattdessen gilt nun das Massgeblichkeitsprinzip. Oesterhelt/Schreiber ordnen diesen Wechsel ein und geben einen Überblick der weiteren Neuerungen und Anpassungen an die Praxis gegenüber KS 32.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Susanne Schreiber

dipl. Steuerexpertin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partner, Co-Head Tax, Bär & Karrer AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen
Ausgabe
Seite(n)
174–200

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