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Abgrenzung von Gründeraktien gegenüber Mitarbeiteraktien

Abgrenzung von Gründeraktien gegenüber Mitarbeiteraktien

Die Abgrenzung von Mitarbeiteraktien gegenüber Gründeraktien ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da eine Umqualifikation von steuerbarem Kapitalgewinn in steuerbares Erwerbseinkommen bei Gründeraktien nicht möglich ist. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber beleuchten die weitreichenden Folgen der Einteilung und zeigen anhand praktischer Beispiele mögliche Konstellationen auf.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Susanne Schreiber

dipl. Steuerexpertin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partner, Co-Head Tax, Bär & Karrer AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Abgrenzung von Gründeraktien gegenüber Mitarbeiteraktien
Ausgabe
Seite(n)
86-100

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