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Das revidierte DBA mit Deutschland

Das revidierte DBA mit Deutschland

Obgleich in zehn Jahren Verhandlungen zum DBA-D nicht alle Änderungswünsche berücksichtigt werden konnten, ist es gelungen, das Abkommen mit Änderungsprotokoll vom 23.8.2023 zu modernisieren, beidseitig unzufriedenstellende Artikel zu revidieren und wichtige Änderungen im OECD-MA und im OECD-Kommentar der letzten Jahrzehnte umzusetzen. Oesterhelt/Schreiber stellen die Änderungen mit praktischen Anwendungsbeispielen dar und analysieren sie im Einzelnen.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Susanne Schreiber

dipl. Steuerexpertin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partner, Co-Head Tax, Bär & Karrer AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Das revidierte DBA mit Deutschland
Ausgabe
Seite(n)
670–696

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