10/20-Nicht-Banken-Regeln
Kreditverträge werden durch die Aufnahme entsprechender Vertragsbestimmungen regelmässig den 10/20-Nicht-Banken-Regeln unterstellt, um zu verhindern, dass Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegen. Stefan Oesterhelt erläutert die reiche hierzu entwickelte Verwaltungspraxis der ESTV und stellt dar, wie die entsprechenden Verträge auszugestalten sind.