Erweiterung des Meldeverfahrens im Konzern
Vor über 4 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens durch den Bundesgesetzgeber erweitert; bei geldwerten Leistungen an Schwester- und Grossmuttergesellschaften wird es in der Praxis dennoch verweigert, und die notwendige Anpassung wurde versäumt. Oesterhelt und Schreiber analysieren die Vernehmlassungsvorlage vom 14. April 2021.