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In Kürze 2/2021

Geschätzte Leserin, geschätzter LeserZunächst einmal herzlichen Dank für die erfolgten positiven Rückmeldungen auf unsere thematische Öffnung, die uns sehr gefreut haben!Auch in diesem Heft geht es schwerpunktmässig um geplante Anpassungen im Mehrwertsteuerrecht, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ausgelöst werden und deren Ziel es ist, Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu…

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Elektronische Schnittstellen bei Fernverkäufen aus Sicht des europäischen Mehrwertsteuerrechts

Die EU hat ein Digitalpaket gegen Besteuerungslücken im E-Commerce beschlossen, dessen zweiter Teil zum 1. Juli in Kraft treten wird. Der Beitrag von Schluckebier bietet eine Übersicht der Besteuerung von Fernkäufen unter Einbindung elektronischer Schnittstellen im europäischen Mehrwertsteuerrecht.

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Mehrwertsteuerliche Folgen von COVID-Geldern

Die Abhandlung von Markus Metzger befasst sich mit der im Mai veröffentlichten Verwaltungspraxis der ESTV zu den mehrwertsteuerlichen Folgen von COVID-Geldern aus der öffentlichen Hand und kontextualisiert einen pragmatischen Entscheid zugunsten der Steuerpflichtigen im Spannungsfeld von Subventionen vs. Vorsteuerkürzungen.

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Trusts und die Verrechnungssteuer

Ausschüttungen aus Trusts unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber wie steht es um die Rückerstattungsberechtigung, wenn ein Trust z. B. Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält, die Dividenden ausschüttet: Liegt die Rückerstattungsberechtigung dann beim Settlor, beim Begünstigten oder beim Trustee? In diesem Beitrag gibt Fischer einen Überblick, wem ein allfälliger Rückerstattungsanspruch zusteht.

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Mehrwertsteuer auf Vermittlung von Hypotheken und Wertpapieren

Zwei neuere Bundesgerichtsentscheide haben Klarheit geschaffen, wann eine von der MWST ausgenommene Vermittlung von Hypotheken, Aktien oder strukturierten Produkten vorliegt. Der Autor Can beleuchtet die verbleibende Frage, wie eine ausgenommene Vermittlung eines Vermögensverwalters von seiner steuerbaren oder steuerbefreiten Beratungstätigkeit abzugrenzen ist.

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