Praxis des EGMR und ihre Auswirkungen auf die Schweiz I Einleitung Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum prodere vel accusare (nachfolgend verkürzt als nemo tenetur bezeichnet) stellt einen Teilgehalt der Fairnessgarantien im Strafrecht dar. Er stellt staatliche Organe in Fällen von Parallelverfahren vor beträchtliche Herausforderungen. Dieser Beitrag folgt auf einen ersten Artikel, der sich dem Grundsatz ne bis in idem gewidmet hat.1 Während im ersten Artikel die einzelnen Elemente…
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Stiftungen ist der Kanton Zürich mit einer im interkantonalen Vergleich restriktiven Steuerbefreiungspraxis kontinuierlich zurückgefallen und hat nun Anpassungen in Bezug auf die Entschädigung des Stiftungsrats, unternehmerische Fördertätigkeiten und solche im Ausland beschlossen, die Thomas Sprecher umreisst und diskutiert.
Joseph Merhai und Laurent Schenker erörtern das zur automatischen Wirkung von Meistbegüngstigungsklauseln in DBA zwischen OECD-Staaten und Indien ergangene Urteil des obersten indischen Gerichtshofs, wonach deren Wirkung nicht als blosse materielle Folge des Vertrags, sondern als eigenständige Änderung des DBA zu betrachten ist, die eine Integration in das innerstaatliche Recht erfordert.
Bei Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen liegt der steuerliche Fokus auf der Abzugsfähigkeit der Spende vom steuerbaren Einkommen oder vom Gewinn. Andrea Opel erörtert diese Frage für natürliche und juristische Personen als Gönner im nationalen und grenzüberschreitenden Verhältnis und untersucht mögliche Steuerfolgen für den Spender.